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Laut der Definition der Kultusministerkonferenz liegt ein Migrationshintergrund vor, wenn eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:
•Keine deutsche Staatsangehörigkeit (Ausländer)
•Nicht deutsches Geburtsland
•Nicht deutsche Verkehrssprache in der Familie bzw. im häuslichen Umfeld
Alle drei Kriterien werden durch die folgenden Eingaben in Schulkartei abgedeckt:
•Erste Staatsangehörigkeit
•Geburtsland
•Muttersprache
Ist in einem der drei Fälle nicht deutsch bzw. Deutschland eingetragen, so wird Schulkartei bei dem betreffenden Schüler das Merkmal Migrationshintergrund feststellen.
Im folgenden Bild wird der Ausdruck für alle Schüler dargestellt. Man kann den Ausdruck auch nur eine bestimmte Klasse erzeugen.