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Fazit


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  • Die Formulare der KM-Webseite sind NICHT automatisch verpflichtend.

  • Es muss im Einzelfall geprüft werden, ob das Formular Bestandteil einer Verwaltungsvorschrift ist.


05.03.2021


Am 5. März 2021 ging folgende Antwort ein:

Sehr geehrter Herr Trutter,
 
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass in der derzeitigen Situation manche Antworten etwas länger dauern. In erster Linie müssen nämlich unsere Schulen unterstützt werden.
Das Kultusministerium hat auf der von Ihnen genannte Plattform eine große Menge von Informationen, Handreichungen, Hinweise usw.  bereitgestellt, um Schulen bei der Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung zu helfen. Dazu gehören auch umfangreiche Formulare. Ob diese verpflichtend sind, hängt vom Einzelfall ab.
Einige sind Bestandteil einer Verwaltungsvorschrift und sind verpflichtend, andere können für den jeweiligen Einsatzzweck ergänzt oder angepasst werden. Die Schulen werden dabei unterstützt von ihren Datenschutzbeauftragten.
 
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich für Ihr Unternehmen aus Kapazitätsgründen keine tiefergehende Beratung leisten kann.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
XXXX (Name wunschgemäß entfernt)

Meine Antwort auf diese Mail:

Sehr geehrter Herr XXXX,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Ich muss Sie auch um Verständnis bitten, dass es mir ausschließlich um die Unterstützung der Schulen und keinesfalls um eine tiefergehende Beratung geht.

Da Sie schreiben, dass einige der Formulare Bestandteil einer Verwaltungsvorschrift sind, will ich konkret werden:
Ist das im Anhang befindliche Formular Bestandteil einer Verwaltungsvorschrift?

Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Trutter

(Im Anhang befindet sich das Formular "Einwilligung EU-DSGVO Schüler ab 082020")

Antwort des KM auf meine Mail:

Nein, aber genau dieses Dokument kann nur bei Vorhandensein profunden datenschuztechtl Wissens geändert werden.

 
Mit freundlichen Grüßen
 
XXXX

04.03.2021


Am 4. März 2021 ging folgende E-Mail an das KM:

Sehr geehrte Frau Betz,
Sehr geehrter Herr XXXX,

darf ich an meine Frage vom 29. Januar 2021 (ca. 5 Wochen) erinnern?

Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Trutter

___________________________________________________________________
TRU-Soft GmbH, Tannenweg 7, 77855 Achern
Amtsgericht Mannheim HRB 220936   Geschäftsführerin: Maria-Anna Trutter



11.02.2021



Am 11. Februar 2021 ging folgende E-Mail an die SCHULKARTEI-Schulen:



Sehr geehrte Damen und Herren,
Liebe Schulkartei-Anwender,

in Schulkartei sind bereits seit einiger Zeit die Formulare zur Datenschutzeinwilligung
vorhanden. Nun hat das Kultusministerium dieses Formular geändert und etliche Schulen
fragen nach, warum das neue Formular für die Schüler nicht in Schulkartei aufgenommen
wurde.

Dies hat verschiedene Gründe, die ich Ihnen hiermit aufzeigen will:

Grund 1:
Vergleicht man das neue mit dem vorherigen Formular, so stellt man fest, dass diese so
stark voneinander abweichen, dass man die von Ihnen bisher erbrachte Arbeit an
Erfassen der Daten nicht in die neue Form übertragen kann. Das würde bedeuten, dass
Sie noch einmal alle Schüler Ihrer Schule per neuem Formblatt abfragen und diese Werte
dann wieder in Schulkartei eintragen müssten.

Grund 2:
Weiterhin sind logische Fehler im neuen Formular: es ist nicht möglich Videos für die
Örtliche Presse (Digitale Version) zu erlauben und gleichzeitig Tonaufnahmen NUR im
Word Wide Web (Internet) zuzustimmen. In diesem Fall wird automatisch auch den
Tonaufnahmen in der Örtlichen Presse (Digitale Version) zugestimmt.

Grund 3:
Ich bin der Meinung, dass die Erhebung dieser Daten in dieser Einzelheit zu viel
Arbeit in der Schule erzeugt. Welche Lehrkraft kann sagen, welcher Schüler auf ein
Bild für die Örtliche Presse drauf darf, aber z. Bsp. nicht auf ein Bild, welches für
die digitale Version der Presse bestimmt ist. Von dem abgesehen kann der Fotograf
wahrscheinlich nicht einmal selbst sagen, wo das von ihm aufgenommene Bild erscheinen
wird.

Grund 4:
Ich habe beim Kultusministerium offiziell Ende Januar 2021 nachgefragt, ob diese Formulare
für die Schule verpflichtend sind. Stand heute habe ich noch keine Antwort erhalten.

Bevor ich das neue Formular mit der Verwaltung dazu in Schulkartei einbaue (und Ihnen
viel neue Arbeit erzeuge), warte ich auf die Antwort des Kultusministeriums.

Im Übrigen:
Auf folgender Webseite
https://it.kultus-bw.de/,Lde/Startseite/IT-Sicherheit/Datenschutz+an+Schulen
sind unter dem Menüpunkt die Formulare zum Datenschutz in der Schule zu finden.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Trutter


PS: Bitte antworten Sie nicht direkt auf diese Mail.
Schreiben Sie an info@tru-soft.de

___________________________________________________________________
TRU-Soft GmbH, Tannenweg 7, 77855 Achern
Amtsgericht Mannheim HRB 220936 Geschäftsführerin: Maria-Anna Trutter

29.01.2021


Am 29. Januar 2021 ging folgende E-Mail an das KM:

Sehr geehrte Frau Betz,
Sehr geehrter Herr XXXX,

Auf folgender Webseite
https://it.kultus-bw.de/,Lde/Startseite/IT-Sicherheit/Datenschutz+an+Schulen
sind unter dem Menüpunkt Formulare zum Datenschutz in der Schule zu finden.

Unsere Frage dazu:
Sind genau diese Formulare verpflichtend für die Schulen?

Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Trutter

___________________________________________________________________
TRU-Soft GmbH, Tannenweg 7, 77855 Achern
Amtsgericht Mannheim HRB 220936   Geschäftsführerin: Maria-Anna Trutter