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Auf dieser Seite wird folgendes dokumentiert:
  • Geplante Schulgesetzänderung
  • Einwände an die Landesregierung
  • Einwände an das Kultusministerium
  • Einwände an die Fraktionen im Landtag
  • Antworten der angeschriebenen Personen bzw. Fraktionen
  • Schulgesetzänderung


Die Einträge sind chronologisch so geordnet, dass die aktuellste Eintragung ganz oben steht. Damit empfiehlt es sich, für die Erstinformation das Lesen von unten zu beginnen. Ein Mausklick öffnet die gewünschte Eintragung.

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    Antwort

    Auf die Antwort zur Stellungnahme des KM ist bis heute keine Erwiderung erfolgt, von keinem der Angeschriebenen.
  • 11.03.2020
    Gesetzesbeschluss - Plenarprotokoll

    Auszug

    17. Nach § 115 wird folgender § 116 eingefügt:
    㤠116
    Schulverwaltungssoftware ‚Amtliche
    Schulverwaltung Baden-Württemberg‘
    (1) Die öffentlichen Schulen sind verpflichtet, die Module
    der Schulverwaltungssoftware ‚Amtliche Schulverwaltung
    Baden-Württemberg‘ zu nutzen und für
    die Durchführung der amtlichen Schulstatistik die
    Schulverwaltungssoftware ‚Amtliche Schulverwaltung
    Baden-Württemberg‘ einzusetzen. Soweit für
    bestimmte Verwaltungsaufgaben in der Schulverwaltungssoftware
    ‚Amtliche Schulverwaltung Baden-
    Württemberg‘ keine Funktionalitäten bereitgestellt
    werden, ist insoweit auch die Nutzung anderer
    Software zulässig.
    (2) Die Schulen in freier Trägerschaft stellen die
    Daten, zu deren Übermittlung an die Kultusverwaltung
    sie durch Gesetz oder Rechtsverordnung verpflichtet
    sind, entweder über die Schulverwaltungssoftware
    ‚Amtliche Schulverwaltung Baden-Württemberg‘
    oder über ein sonstiges vom Land eingerichtetes
    Verfahren zur Verfügung.“
  • 06.02.2020
    Antwort des Staatsministerium

    Sehr geehrter Herr Trutter,
     
    siehe Schreiben anbei.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Gerda Staib
     
    Staatsministerium Baden-Württemberg
    Abteilung III
    Richard-Wagner-Str. 15
    70184 Stuttgart
     
    Tel.: +49 711 2153 499
    Fax:  +49 711 2153 355
     
    E-Mail: gerda.staib@stm.bwl.de
    Internet: www.stm.baden-wuerttemberg.de
     
  • 06.02.2020
    Plenarprotokoll 1. Beratung

    Sie finden die Erste Beratung zur geplanten Gesetzesänderung im Punkt 7 des Plenarprotokolls.

    Plenarprotokoll 1. Beratung
  • 04.02.2020
    Mail-Kontakt mit der SPD-Fraktion

    Mit Herrn Andreas Stoch hat sich folgender Mail-Kontakt ergeben:

    Sehr geehrter Herr Trutter,
     
    haben Sie vielen Dank für Ihre Mail vom 28. Januar 2020. Mit den Bedenken gegenüber der verbindlichen Nutzungsverpflichtung sind Sie nicht allein. Im Rahmen der Anhörung der von Ihnen angesprochenen Änderung des Schulgesetztes haben zahlreiche Verbände auf die Schwächen der aktuellen Version von ASV-BW hingewiesen. Zu nennen sind an dieser Stelle unzureichende Schnittstellen, keine Möglichkeiten zur Übertragungen von vorhandenen Daten, fehlendes Schulungskonzept und der voraussichtlich erhebliche Mehraufwand insbesondere für kleine Schulstandorte. Wir unterstützen grundsätzlich die Zielsetzung, dass alle Schulen ein einheitliches Verwaltungssystem erhalten sollen. Gleichwohl sind wir von der Funktionsfähigkeit der Software und deren verbindlicher Einführung zum jetzigen Zeitpunkt nicht überzeugt. Wir werden dies im Rahmen der Plenardebatte nächsten Donnerstag auch zum Ausdruck bringen.
     
    Mit freundlichen Grüßen

    Andreas Stoch MdL
    Fraktionsvorsitzender
     
    Postanschrift:
    SPD-Landtagsfraktion Baden-Württemberg
    Konrad-Adenauer-Straße 3
    70173 Stuttgart
    Telefon: 0711 2063-731
    Andreas.Stoch@spd.landtag-bw.de
     
    Wahlkreisbüro
    Bergstraße 8
    89518 Heidenheim
    Telefon: 07321 40080
    wahlkreisbuero@andreas-stoch.de



    Unsere Antwort (06.03.2020)

    Sehr geehrter Herr Stoch,


    vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
    In der Zwischenzeit habe ich die Stellungnahme des KM erhalten. Ich habe sie Ihnen dieser Mail angehängt.
    Ebenso finden Sie im Anhang meine Erwiderung darauf: es werden darin Unwahrheiten zur Begründung der Ablehnung meiner Forderung angeführt.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ulrich Trutter



    ______________________________________________________________
    TRU-Soft GmbH, Tannenweg 7, 77855 Achern
    Amtsgericht Mannheim HRB 220936   Geschäftsführerin: Maria-Anna Trutter
  • 18.02.2020
    Antwort des Kultusministeriums

     
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Erika Schneider


    . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
     
     
    MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT BADEN-WÜRTTEMBERG
     
    Erika Schneider
    Sekretariat Referat 31
    Recht und Verwaltung
    Grundsatzangelegenheiten allgemein bildender Schulen
    Thouretstraße 6
    70173 Stuttgart
     
    Erika.Schneider@km.kv.bwl.de
    www.km-bw.de
     
     
    Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Kultusverwaltung Baden-Württemberg, insbesondere Informationen gem. Art. 13, 14 EU-DSGVO, finden Sie unter ttps://kultus-bw.de/datenverarbeitung.
     








    Text des Anhangs

    M I N I S T E R I U M F Ü R K U L T U S , J U G E N D U N D S P O R T

    B A D E N - W Ü R T T E M B E R G

    Postfach 10 34 42 70029 Stuttgart

    E-Mail: poststelle@km.kv.bwl.de




    Stuttgart 18. Februar 2020

    Durchwahl 0711 279-4120

    Telefax 0711 279-2947

    Name Christian Gerber

    Gebäude Thouretstr. 6 (Postquartier)

    Aktenzeichen zu 31-6400.4/280

    (Bitte bei Antwort angeben)


    Herrn
    Ulrich Trutter

    E-Mail: ut@trusoft.de




    __

    Änderung des Schulgesetzes für Baden-Württemberg

    Ihre Stellungnahme zu § 116 SchG neue Fassung




    Sehr geehrter Herr Trutter,

    mit E-Mail vom 28. Januar 2020 haben Sie sich in der betreffenden Angelegenheit mit einer Stellungnahme an Herrn Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann gewandt. Das Staatsministerium hat den Vorgang zuständigkeitshalber an das Kultusministerium abgegeben.

    Zentral wird von Ihnen gefordert, dass lediglich die Abgabe der amtlichen Schulstatistik auf elektronischem Wege über die vom Kultusministerium bereitgestellte Schnittstelle verpflichtend sein soll, nicht aber die Nutzung ausschließlich von ASV-BW.

    Die gesetzliche Regelung zum Einsatz von ASV-BW soll die möglichst umfassende Nutzung der Schulverwaltungssoftware festlegen. Nur dadurch entstehen an den Schulen positive Effekte, so dass über die tägliche Arbeit an den Basisdaten eine einfache Abgabe der Schulstatistik ohne hohe Nachpflegeaufwände möglich ist. Dies wurde bereits bei der Durchführungen der Elektronischen Schulstatistik in unterschiedlichen Schularten unter Beweis gestellt.

    Die landeseinheitliche Schulverwaltungssoftware ASV-BW stellt zudem die kontinuierliche Bereitstellung landesspezifischer und aktueller Wertelisten, Stundentafeln, Zeugnisvorlagen und dergleichen sicher, welche ohne aufwändige Schnittstellen und ohne Medienbrüche innerhalb der geschlossenen Verfahrenskette bereitgestellt und für die Statistikabgabe bzw. die tägliche Arbeit genutzt werden können.

    In den ersten Jahren des neuen Jahrtausends wurden mit unterschiedlichen Softwareherstellern äußerst aufwändige Tests zur Definition und Erstellung einer Schnittstelle zur Statistikdatenübermittlung aus Produkten des Marktes durchgeführt. Auch mit der genannten Anwendung Schulkartei. Diese Versuche waren nicht erfolgreich und mussten nach zwei Jahren ergebnislos beendet werden.

    Würde Ihrer Forderung entsprochen, entstünde ein permanent hoher Pflege- und Abstimmungsaufwand der Schnittstellen, was zu hohen Hürden für eine gleichbleibend einheitliche und zuverlässige Statistikabgabe führen würde. Die Länder Baden-Württemberg und Bayern haben sich deshalb gemeinsam entschlossen, eine eigene Schulverwaltungsanwendung (ASV) zu entwickeln. Die bisherigen Pilotierungen und der Echteinsatz bzgl. der Statistikabgabe 2019 an rund 200 Schulen in Baden-Württemberg, wie auch die Erhebungen des Rechnungshofes Baden-Württemberg bestätigen, dass die Schulen einen Mehrwert in der Anwendung von ASV-BW sehen.

    Vor diesem Hintergrund können wir Ihrer Forderung leider nicht entsprechen.

    Mit freundlichen Grüßen

    gez.
    Vittorio Lazaridis
    Ministerialdirigent
    Leiter der Abteilung Allgemein bildende Schulen,
    Elementarbildung


    Unsere Antwort (06.03.2020)

    Sehr geehrte Frau Schneider,

    vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

    Im Anhang finden Sie meine Erwiderung darauf: es werden darin Unwahrheiten zur Begründung der Ablehnung meiner Forderung angeführt.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ulrich Trutter

    ___________________________________________________________________
    TRU-Soft GmbH, Tannenweg 7, 77855 Achern
    Amtsgericht Mannheim HRB 220936   Geschäftsführerin: Maria-Anna Trutter



    Text des Anhangs unserer Antwort


    Herrn
    Vittorio Lazaridis
    E-Mail: Erika.Schneider@km.kv.bwl.de
    Achern, 6. März 2020
    Aktenzeichen zu 31-6400.4/280
    _
    Änderung des Schulgesetzes für Baden-Württemberg
    Ihre Antwort vom 18. Februar 2020

    Sehr geehrter Herr Lazaridis,

    vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Leider kann ich diese so nicht stehen lassen: Es werden falsche
    Tatsachen angeführt, die ich im nachfolgenden zurechtrücken will.

    Sie schreiben:
    In den ersten Jahren des neuen Jahrtausends wurden mit unterschiedlichen Softwareherstellern äußerst
    aufwändige Tests zur Definition und Erstellung einer Schnittstelle zur Statistikdatenübermittlung aus
    Produkten des Marktes durchgeführt. Auch mit der genannten Anwendung Schulkartei. Diese Versuche
    waren nicht erfolgreich und mussten nach zwei Jahren ergebnislos beendet werden.

    Folgende Fakten werden hierbei übersehen:

    a) Schulkartei hat vom KM mehrere Zertifikate für das erfolgreiche Bedienen der Statistik-
    Schnittstelle erhalten. Diese Zertifikate wurden auf der Internet-Seite des KM
    veröffentlicht.

    b) In vielen E-Stat-Schulungen haben die Multiplikatoren (zu denen auch ich gehörte) den
    Schulen gezeigt, wie und dass die Abgabe der Statistik auf elektronischem Weg funktioniert
    (hat). Bei der Demonstration wurde des Öfteren ein Statistik-Paktet, welches von
    Schulkartei erzeugt worden war, immer erfolgreich eingesetzt.

    c) Die letzte öffentliche Schnittstelle wurde mit Hilfe von Schulkartei in den Räumen des KM in
    Stuttgart abgenommen. Dabei hat Schulkartei korrekt funktioniert; Fehler wurden in der
    Schnittstelle gefunden.

    d) Da Schulkartei hauptsächlich im Primar- und Sekundarbereich eingesetzt wurde, wollte ein
    Vertreter des KM überprüfen, ob Schulkartei auch für eine größere Schule einsetzbar wäre.
    Dazu wurde die Berufliche Schule in Achern gewonnen, die zuvor noch nicht mit Schulkartei
    gearbeitet hatte. Unter der Aufsicht des eigens dafür angereisten KM-Vertreters wurde
    Schulkartei installiert und nach seinen Angaben die wichtigsten Dinge der Schule unter
    seiner Anleitung zusammen mit dem Schulleiter in Schulkartei angelegt. Im Laufe des
    Nachmittags war man so weit, dass man eine Statistikabgabe durchführen konnte. Die
    telefonische Rückmeldung aus Stuttgart war, dass die Statistik korrekt angekommen ist.
    Ergebnis: Test erfolgreich bestanden und wieder ein Zertifikat des KM.

    Fazit: Die Tests bezüglich der Statistikschnittstelle waren sehr erfolgreich!

    Als weiteres möchte ich auf die von Ihnen beschriebenen Vorteile von ASV-BW eingehen.
    Sie schreiben:

    Die landeseinheitliche Schulverwaltungssoftware ASV-BW stellt zudem die kontinuierliche
    Bereitstellung landesspezifischer und aktueller Wertelisten, Stundentafeln, Zeugnisvorlagen und
    dergleichen sicher, welche ohne aufwändige Schnittstellen und ohne Medienbrüche innerhalb der
    geschlossenen Verfahrenskette bereitgestellt und für die Statistikabgabe bzw. die tägliche Arbeit genutzt
    werden können.

    Folgende Fakten hierzu:

    a) Schulkartei verwendet seit jeher die Wertelisten aus ASD-BW (früher E-Stat) und ist damit
    schon immer in der Lage, die Statistik mit den aktuellen Werten abzuliefern.

    b) Darüber hinaus kann Schulkartei die von ASD-BW angebotenen Pakete (Standardpaket,
    Personalpaket, Bildungsgang-Paket) problemlos einlesen.

    Fazit: Die von Ihnen beschriebenen Vorteile von ASV-BW treffen ebenso auf Schulkartei zu.
    Sie schreiben:
    Würde Ihrer Forderung entsprochen, entstünde ein permanent hoher Pflege- und Abstimmungsaufwand
    der Schnittstellen, was zu hohen Hürden für eine gleichbleibend einheitliche und zuverlässige
    Statistikabgabe führen würde.

    Sie schreiben von Schnittstellen, im Plural. Es gibt doch nur EINE Schnittstelle zur Abgabe der
    Statistik, oder?

    Ja, es ist richtig, dass diese Schnittstelle zur Statistikabgabe vom KM gepflegt werden muss. Diese
    Pflege muss aber ja auf jeden Fall erfolgen, egal von welchen anderen Programmen diese bedient
    wird. Der Aufwand erhöht sich nicht dadurch, dass mehr als ein Programm die Schnittstelle benutzt.

    Sie schreiben:
    Die Länder Baden-Württemberg und Bayern haben sich deshalb gemeinsam entschlossen, eine eigene
    Schulverwaltungsanwendung (ASV) zu entwickeln.

    Die beiden Länder haben schon seit einiger Zeit die gemeinsame Entwicklung der
    Schulverwaltungsanwendung aufgegeben. Ich kann nicht verstehen, warum diese gemeinsame
    Entwicklung ein Argument für das Nichtfreigeben der Schnittstelle sein soll.

    Sie schreiben:
    Die bisherigen Pilotierungen und der Echteinsatz bzgl. der Statistikabgabe 2019 an rund 200 Schulen
    in Baden-Württemberg, wie auch die Erhebungen des Rechnungshofes Baden-Württemberg bestätigen,
    dass die Schulen einen Mehrwert in der Anwendung von ASV-BW sehen.

    Mir ist keine Schule bekannt, die sich begeistert über die Statistikabgabe in ASV-BW geäußert hätte.
    Auch hat man keinerlei Infos über eine wirklich erfolgreiche Statistikabgabe erhalten.

    Im Bericht des Rechnungshofs ist auf Seite 47 dazu zu lesen:
    Obwohl die relevanten Statistik- und Steuerungsdaten von den Schulen weitestgehend bereits mit ASVBW
    erfasst werden, kann ASV-BW noch nicht dazu verwendet werden, diese Daten an ASD-BW zu
    übermitteln.
    ......
    Die Software ist hinsichtlich ihrer Kernfunktionalitäten derzeit noch nicht für einen flächendeckenden
    Einsatz geeignet.

    Sie schreiben NICHTS darüber, dass durch den verbindlichen Einsatz von ASV-BW erhebliche
    Medienbrüche innerhalb der Schulen entstehen werden, da für Funktionalitäten, welche in ASV-BW
    nicht vorhanden sind, auch andere Programme verwendet werden dürfen. Die Konsequenz daraus
    wäre, dass die Schulen Schülerdaten mehrfach erfassen müssten.

    Für folgende Verwaltungsaufgaben bietet ASV-BW unserer Kenntnis nach z. Bsp. keine Funktionalität
    (Aufzählung erhebt nicht den Anspruch der Vollständigkeit):

    a) Mitarbeiterverwaltung
    b) Bücherverwaltung
    c) Abschlussprüfungsverwaltung
    d) Bundesjugendspiele
    e) Projekttage-Verwaltung
    f) Lehrerzimmer-Modul (=Entlastung für Sekretariat)
    g) Notenverwaltung für Lehrkräfte mit Übernahme der Zeugnisnoten ins Zeugnis
    h) Etat- und Inventarverwaltung

    Meine Fragen hierzu:
    a) Ist es geplant, den Schulen in ASV-BW diese Funktionalitäten zur Verfügung zu stellen?
    b) Wenn ja, welche?
    c) Bis wann ist mit der Bereitstellung dieser Funktionaltiäten zu rechnen?

    Abschließend möchte ich Ihnen noch an einem zur Zeit aktuellen und konkreten Beispiel erläutern,
    warum ich der Meinung bin, dass ASV-BW nicht die alleinige Lösung sein darf.
    Konkret ist kurz vor Fasnacht die Anforderung an alle Schulen ergangen, die „Dokumentation über
    die Vorlage von Nachweisen nach § 20 Absatz 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG)“ durchzuführen. Dazu
    müssen die Schulen einiges an Daten erheben und auf Grund der erhobenen Daten Meldungen an die
    Gesundheitsämter abgeben.

    Um den nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand für diese Aufgabe zu verringern, haben wir in
    Schulkartei eine Verwaltung für die Eingabe und die Ausdrucke/Meldungen dieser Aufgabe
    integriert. Diese wurde am 04. März 2020 allen Schulen mit einer aktuellen Version der Schulkartei
    zur Verfügung gestellt, ohne zusätzliche Kosten für die Schulen.

    Die Frage, die ich mir stelle ist, ob diese Verwaltung auch in ASV-BW enthalten ist?

    Als die E-Stat-Multiplikatoren damals vor den ersten Schulungen selbst eine Einweisung von
    Vertretern von HP (Hewlett-Packard) in E-Stat erhielten, habe ich einen HP-Vertreter auf ein in EStat
    vorhandenes, aber leicht und schnell zu lösendes Problem, angesprochen.
    Die Antwort des HP-Vertreters war, dass diese Lösung / Verbesserung aber nicht im Pflichtenheft
    stehen würde. Deshalb müsste man zuerst mit dem Auftraggeber darüber verhandeln, wobei es
    natürlich neue Kosten erzeugt.

    Dieses Beispiel zeigt meiner Meinung nach, dass eine Softwarefirma, die per Pflichtenheft
    beauftragt wird, Lösungen in eine Software einzubauen, nicht in der Lage ist, eigenverantwortlich
    Dinge einfach zu verbessern und das auch nicht will: es steht ja nicht im Pflichtenheft und nur was
    im Pflichtenheft steht bringt Profit.

    Meine Fragen in diesem Zusammenhang sind nun:

    a) Gibt es in ASV-BW eine Verwaltung zur vorgeschriebenen „Dokumentation über die Vorlage
    von Nachweisen nach § 20 Absatz 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG)“ oder werden nur die
    Vorlagen für die Anschreiben und Meldelisten zur Verfügung gestellt?

    b) Falls es eine solche Verwaltung in ASV-BW gibt: Was hat dies an Zusatzkosten erzeugt?
    Zusatzinfo: Das KM begründet die längere und teurere Entwicklung von ASV-BW auch damit, dass es
    während der Entwicklungszeit neue Anforderungen z. Bsp. in Form der Gemeinschaftsschule und
    dem 8-jährigen Gymnasium gab. Klar, diese Anforderungen standen nicht im Pflichtenheft. In
    Schulkartei wurden diese Anforderungen ohne Mehrkosten für die Schulen einfach eingebaut, weil
    die Schulen diese brauchten.

    Aus den genannten Gründen möchte ich meine Forderung noch einmal äußern:
    Lediglich die Abgabe der amtlichen Schulstatistik auf elektronischem Weg soll über die vom KM
    bereitgestellte Schnittstelle für die Schulen verpflichtend sein, nicht die Nutzung einer bestimmten
    Software (nämlich nur ASV-BW).

    Das Land sollte sich auf die Statistikschnittstelle (in Verbindung mit den Wertelisten) konzentrieren
    und diese Schnittstelle für kommerzielle Softwarehersteller freigeben. Im Falle von Schulkartei bin
    ich sicher, dass damit in kürzester Zeit alle Schulkartei-Schulen (und damit die Mehrzahl der Schulen
    in Baden-Württemberg) die elektronische Statistik abgeben könnten.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ulrich Trutter
  • 29.01.2020
    Antwort GRÜNE-Fraktion

    Sehr geehrter Herr Trutter,
     
    ich bestätige den Eingang Ihrer Mailnachricht und habe sie an unsere schulpolitische Sprecherin Sandra Boser MdL sowie unseren parlamentarischen Berater für diesen Bereich, Marius Blascheck, weitergeleitet.
     
     
    Mit freundlichen Grüßen
    Sabine Reichelt
     
    --------------------------------------------------------------------
    Sabine Reichelt
    Geschäftsstellenleiterin
    Fraktion GRÜNE im Landtag
    Unbekannt
    Konrad-Adenauer-Str. 12
    70173 Stuttgart
    0711 / 2063-683
    www.gruene-landtag-bw.de

    Antwort von Herrn Marius Blaschek (18.02.2020)

    Sehr geehrter Herr Trutter,
     
    vielen Dank für Ihr Schreiben, in dem Sie Ihre Gedanken zum verpflichtenden Einsatz von ASV-BW an den Schulen in Baden-Württemberg äußern.
    Wir sind davon überzeugt, dass Qualität und Leistung an allen Schulen im Mittelpunkt stehen müssen. Neben klaren und transparenten Unterstützungsmaßnahmen für Schulleitungen und Lehrerinnen und Lehrer, sind auch ein landesweiter Qualitätsrahmen und ein systematisches Qualitätsmanagement, das den Einzelschulen Indikatoren für die interne Qualitätsentwicklung an die Hand geben, von entscheidender Bedeutung. Eine datenbasierte, wissenschaftlich begleitete Analyse ist Grundvoraussetzung für die Verbesserung der Qualität an unseren Schulen. Mit der Einrichtung des Zentrums für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) und des Instituts für Bildungsanalysen (IBBW) haben wir die Grundlage für die Etablierung eines systematischen Bildungsmonitorings geschaffen. Mit einem systematischen Bildungsmonitoring und einer datengestützten Qualitätsentwicklung, stellen wir sicher, dass die Lehrerinnen und Lehrer und die Schulen eine bessere Unterstützung bei der Entwicklung des Unterrichts erhalten.
    Mit Blick auf die neu eingeführten Qualitätsinstitute (ZSL und IBBW) und die amtliche Schulstatistik ist es daher notwendig, dass die Daten über alle Schulen hinweg einheitlich erfasst und abgebildet werden. Wir unterstützen daher grundsätzlich die verpflichtende Einführung von ASV-BW an allen öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg. Bisher war die medienbruchfreie Statistikabgabe für die Schulen vielerorts nicht möglich und erfolgte über die sogenannte „Papierstatistik“. In der Folge mussten die an den Schulen erfassten Daten durch das Statistische Landesamt aufwändig von Hand übertragen werden. Nach Auskunft des Kultusministeriums würde dies auch daran liegen, dass die Anbieter kommerzieller Schulverwaltungssoftware keine standardisierten Schnittstellen bereitgestellt hätten, über die eine Anbindung an die Landesverfahren möglich sei. Mit der Umstellung auf ASV-BW soll erstmals eine medienbruchfreie Statistikabgabe möglich sein. Mit der Umstellung auf ASV-BW sollen darüber hinaus auch endlich Schülerindividualdaten erfasst und anonym übermittelt werden können. Dies soll zwei Jahre nach der Verpflichtenden Einführung möglich sein, da dafür eine Ertüchtigung der zentralen Datenbank ASD-BW notwendig ist.
    Wir nehmen die von Ihnen sowie weiterer Schulen geäußerten Bedenken ernst, dass der verpflichtende Einsatz von ASV-BW dazu führen könnte, dass Schulen künftig mit parallelen Systemen arbeiten müssten, um alle Anwendungsfälle im Schulalltag abzudecken. Es ist klar, dass ohne eine funktionsfähige und alle Bereiche abdeckende Schulsoftware bzw. eines reibungslosen parallelen Betriebs entsprechender Software eine ordentliche Verwaltung an den Schulen erheblich erschwert wird. Der Rechnungshof hat in seinem Gutachten festgestellt, dass ASV-BW grundsätzlich geeignet ist, die täglichen Verwaltungsaufgaben der Schulen elektronisch zu unterstützen. Darüber hinaus wird in der geplanten Änderung des Schulgesetzes (§116 SchG) den Schulen ausdrücklich erlaubt, für Verwaltungsaufgaben, für die ASV-BW keine Funktionalität bereitstellt, andere Software einzusetzen. Wir gehen daher davon aus, das es auch nach dem verpflichtenden Einsatz von ASV-BW weiterhin möglich sein wird, für alle Anwendungsfälle im Schulalltag die Unterstützung durch entsprechende Schulverwaltungssoftware in Anspruch zu nehmen. Die aufgeworfene Frage der Kompatibilität bzw. der Schnittstellen zwischen ASV-BW und anderer kommerzieller Schulsoftware werden wir dabei im weiteren Prozess kritisch prüfen.
    Uns ist auch bewusst, dass eine solche Umstellung für die Schulen mit einem gewissen Aufwand verbunden ist, aber durch solche Prozesse müssen Behörden, Verwaltungen oder auch Firmen immer wieder durch. Da der verpflichtende Einsatz von ASV-BW erst zum Schuljahr 2022/23 vorgesehen ist, sind wir zuversichtlich, dass ausreichend Zeit für einen geordneten Umstellungsprozess gegeben ist. Wir gehen auch davon aus, dass dieser Prozess durch das zuständige Kultusministerium gut vorbereitet und umgesetzt wird und werden ihn kritisch begleiten.
    Mit Freundlichen Grüßen
    Marius Blascheck
    Parlamentarischer Berater für Bildung, Schule, Frühkindliche Erziehung und Sport
     
    M +49 (0)175 8126 851
    T +49 (0)711 2063 6193
    marius.blascheck@gruene.landtag-bw.de
     
    Unbekannt   
     
    Fraktion GRÜNE im Landtag 
    von Baden-Württemberg
    Konrad-Adenauer-Straße 12
    70173 Stuttgart
     
    www.gruene-landtag-bw.de
    www.twitter.com/FraktionGruenBW
    www.facebook.com/GrueneLandtagBW

    Unsere Antwort an Herrn Marius Blaschek (06.03.2020)

    Sehr geehrter Herr Blaschek,

    vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

    Im Anhang sende ich Ihnen die Antwort des KM zu. Ebenso finden Sie in der Anlage meine Erwiderung darauf:
    Es werden darin Unwahrheiten zur Begründung der Ablehnung meiner Forderung angeführt.

    Zusätzlich möchte ich an dieser Stelle noch auf folgendes aus Ihrer Mail eingehen:

    Sie schreiben:
    Nach Auskunft des Kultusministeriums würde dies auch daran liegen, dass die Anbieter kommerzieller Schulverwaltungssoftware keine standardisierten Schnittstellen bereitgestellt hätten, über die eine Anbindung an die Landesverfahren möglich sei.
    Die Anbieter kommerzieller Schulverwaltungssoftware waren NIE gefordert eigene Schnittstellen zur Verfügung zu stellen. Das macht überhaupt keinen Sinn. Einzig und allein ist die Schnittstelle zur Abgabe der Statistik wichtig.
    Und diese muss vom KM kommen, welche über die Schnittstelle festlegt, welche Daten darüber laufen sollen; die Softwarehersteller müssen diese nur bedienen können, verantwortlich sind sie nicht dafür.

    In diesem Zusammenhang noch folgende Info:
    Ein uns bekanntes Softwareunternehmen hat bei KM nach der dort vorhandenen und auch anforderbaren Schnittstelle für ein Stundenplanprogramm angefragt.
    Das Softwareunternehmen hat die angeforderte Schnittstelle zwar erhalten, inhaltlich war sie jedoch vollkommen unbrauchbar.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ulrich Trutter



    ___________________________________________________________________
    TRU-Soft GmbH, Tannenweg 7, 77855 Achern
    Amtsgericht Mannheim HRB 220936   Geschäftsführerin: Maria-Anna Trutter
  • 29.01.2020
    Antwort FDP-Fraktion

    Mit der FDP-Fraktion hat sich folgender E-Mail-Kontakt ergeben:

    Antwort von Herrn Paulsen (29.01.2020)

    Sehr geehrter Herr Trutter,
     
    Sie haben unserem Fraktionsvorsitzenden, Herrn Dr. Hans-Ulrich Rülke MdL, und unserem bildungspolitischen Sprecher, Herrn Dr. Timm Kern MdL, eine Stellungnahme zur geplanten Änderung von § 116 des Schulgesetzes geschickt. Im Namen der beiden Angeschriebenen danke ich Ihnen hierfür. Haben Sie die Stellungnahme auch bereits ans Kultusministerium geschickt? Wir würden gerne die Kultusministerin ihrerseits um ihre Stellungnahme dazu bitten – Ihr Einverständnis vorausgesetzt. Wenn Sie mir diesbezüglich Bescheid geben könnten, wäre ich Ihnen dankbar.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Harald Paulsen
     
     
    _______________________________________
    Harald Paulsen
     
    Stellvertretender Fraktionsgeschäftsführer
    Parlamentarischer Berater

    Postanschrift:
    Haus des Landtags
    Konrad-Adenauer-Straße 3
    70173 Stuttgart
     
    Besucheradresse:
    Haus der Abgeordneten am Schlossplatz (Königin-Olga-Bau)
    Königstraße 9 (Eingang Stauffenbergstraße 1, zukünftig Bolzstraße 2)
    70173 Stuttgart
     
    Tel.: +49 711 2063-953
    Mobil: +49 152 53083400
    Fax: +49 711 2063-14-953
    E-Mail: harald.paulsen@fdp.landtag-bw.de
    Website: http://www.fdp-dvp-fraktion.de


    Unsere Nachricht an Herrn Paulsen (29.01.2020)

    Sehr geehrter Herr Paulsen,

    mangels einer Mailadresse der Kultusministerin konnte ich die Stellungnahme nur an
    poststelle@km.kv.bwl.de senden.

    Selbstverständlich habe ich nichts dagegen, wenn Sie die Kultusministerin um eine Stellungnahme bitten wollen.
    Warum sollte ich? Ich bin selbst daran interessiert.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ulrich Trutter

    ___________________________________________________________________
    TRU-Soft GmbH, Tannenweg 7, 77855 Achern
    Amtsgericht Mannheim HRB 220936   Geschäftsführerin: Maria-Anna Trutter



    Antwort von Herrn Paulsen (29.01.2020)


    Sehr geehrter Herr Trutter,

    haben Sie vielen Dank! Wir melden uns, wenn die Stellungnahme vorliegt.

    Mit freundlichen Grüßen 

    Harald Paulsen

    Von meinem iPhone gesendet


    Antwort von Herrn Paulsen (29.01.2020)

    Sehr geehrter Herr Trutter,
     
    wie man mir mitteilte, wurde Ihnen die Stellungnahme von der Landesregierung zu Ihrer Stellungnahme zugeschickt. Wenn dies nicht geklappt haben sollte, geben Sie mir bitte Bescheid.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Harald Paulsen

    Unsere Nachricht an Herrn Paulsen (06.03.2020)

    Sehr geehrter Herr Paulsen,

    vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
    Ja, ich habe die Stellungnahme des KM erhalten. Ich habe sie Ihnen dieser Mail angehängt.
    Ebenso finden Sie im Anhang meine Erwiderung darauf: es werden darin Unwahrheiten zur Begründung der Ablehnung meiner Forderung angeführt.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ulrich Trutter

    ___________________________________________________________________
    TRU-Soft GmbH, Tannenweg 7, 77855 Achern
    Amtsgericht Mannheim HRB 220936   Geschäftsführerin: Maria-Anna Trutter
  • 28.01.2020
    Brief an alle Schulkartei-Schulen

    Folgender Brief wurde allen Schulkartei-Schulen per E-Mail zugesandt.

  • 28.01.2020
    E-Mail an Ministerpräsident Kretschmann u.a.

    Die folgende E-Mail ging zeitgleich an folgende Adressaten:

    • Ministerpräsident Winfried Kretschmann (winfried.kretschmann@gruene.landtag-bw.de)
    • Herrn Thomas Marwein (Grüne) (thomas.marwein@gruene.landtag-bw.de)
    • Kultusministerium (poststelle@km.kv.bwl.de)
    • Herrn Wolfgang Reinhart (CDU) (wolfgang.reinhart@cdu.landtag-bw.de)
    • Herrn Tobias Wald (CDU) (post@tobiaswald.de)
    • Herrn Andreas Stoch (SPD) (andreas.stoch@spd.landtag-bw.de)
    • Herrn Klaus Dürr (AFD) (klaus.duerr@afd.landtag-bw.de)
    • Herrn Hans-Ulrich Rülke (FPD) (hans-ulrich.ruelke@fdp.landtag-bw.de)
    • Herrn Timm Kern (FDP) (timm.kern@fdp.landtag-bw.de)

    Sehr geehrter Herr Kretschmann,
    In Kürze soll eine Änderung des Schulgesetzes beschlossen werden.
    Wir wenden uns an Sie, da wir der Auffassung sind, dass der im Schulgesetz neu vorgesehene §116 in der vorgeschlagenen Form nicht in Kraft treten darf.
    Zur Begründung finden Sie im Anhang ein PDF-Dokument.

    Für Rückfrage stehen wir selbstverständlich jederzeit bereit.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ulrich Trutter


    PS: Sollte das PDF, aus welchen Gründen auch immer, nicht bei Ihnen ankommen, so finden Sie es auch unter folgendem Link:
    https://schulkartei.com/cmdownloads/
    (Abschnitt 01 – Schulkartei: Eintrag „ASV-BW: Stellungnahme Gesetzesentwurf“)
  • 11.11.2019
    Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes


    Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für Baden-Württemberg und des Landesbesoldungsgesetzes Baden-Württemberg
    (Auszug)


    17. Nach § 115 wird folgender § 116 eingefügt:
    㤠116
    Schulverwaltungssoftware „Amtliche Schulverwaltung Baden-Württemberg (ASV-BW)“
    (1) Die öffentlichen Schulen sind verpflichtet, die Module der Schulverwaltungssoftware „Amtliche Schulverwaltung Baden-Württemberg (ASV-BW)“ zu nutzen und für die Durchführung der amtlichen Schulstatistik ASV-BW einzusetzen. Soweit für bestimmte Verwaltungsaufgaben in ASV-BW keine Funktionalitäten bereitgestellt werden, ist insoweit auch die Nutzung anderer Software zulässig.
    (2) Die Schulen in freier Trägerschaft stellen die Daten, zu deren Übermittlung an die Kultusverwaltung sie durch Gesetz oder Rechtsverordnung verpflichtet sind, entweder über ASV-BW oder über ein sonstiges vom Land eingerichtetes Verfahren zur Verfügung.“
  • 02.05.2019
    Gutachtliche Äußerung des Rechnungshofs (ASV-BW)

    Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode
    Mitteilung des Rechnungshofs

    Amtliche Schulverwaltung Baden-Württemberg (ASV-BW) – Gutachtliche Äußerung des Rechnungshofs nach § 88 Ab- satz 3 Landeshaushaltsordnung
    Drucksache 16 / 6216 02. 05. 2019

    Landtagsbeschluss

    Der Landtag hat am 19. Juli 2018 zu dem Antrag der Abg. Dr. Timm Kern u. a. FDP/DVP – Drucksache 16/3659 – Software „Allgemeine Schulverwaltung“ (ASVBW) und digitale Bildungsplattform „ella“ – folgenden Beschluss gefasst (Drucksache 16/4325 Nummer 7 Ziffer 1):

    „Der Landtag wolle beschließen,
    gemäß § 88 Absatz 3 der Landeshaushaltsordnung den Rechnungshof zu er- suchen, die Vorgänge im Zusammenhang mit der Software ,Allgemeine Schulver- waltung (ASV-BW)‘ einer Prüfung zu unterziehen“.

    Schreiben des Rechnungshofs vom 30. April 2019, Az.: IV-0400W00800-1801.16:


    Der Landtag von Baden-Württemberg hat den Rechnungshof am 19. Juli 2018 nach § 88 Absatz 3 der Landeshaushaltsordnung um eine gutachtliche Äußerung zu den Vorgängen im Zusammenhang mit der Software Amtliche Schulverwal- tung Baden-Württemberg (ASV-BW) ersucht.


    Anbei übersende ich die gutachtliche Äußerung des Rechnungshofs.


    Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport erhält als betroffenes Ministerium die gutachtliche Äußerung parallel.

    Benz Präsident
    Eingegangen: 02. 05. 2019 / Ausgegeben: 10. 05. 2019 1