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Wichtige Vorbemerkung:

Es geht nicht darum gegen ASV-BW zu argumentieren. Es geht lediglich um die Weitergabe von Informationen, mit dem Ziel, dass es nicht nur EIN Schulverwaltungsprogramm geben darf.

Nur ein Wettbewerb vieler Schulverwaltungsprogramme sorgt auch für gute Ergebnisse.

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  • Warum so lange?
    Bereits in den Jahren vor 2007 wurde mehrfach angekündigt (siehe Abschnitt "Projekt-Newsletter des KM"), dass im jeweils nächsten Schuljahr die Statistik über das landeseinheitliche Programme abgegeben werden muss.

    Die jeweils durch die Ankündigungen verunsicherten Schulen veranlassten die TRU-Soft GmbH zsammen mit der Vertriebsfirma DSW-Walter GmbH im Jahr 2007 den folgenden Brief an alle Schulkartei-Schulen zu schreiben:

    Info-Brief Juni 2007

    Man muss sich fragen,
    • warum es 13 Jahre bis zur Vorgabe von ASV-BW im Schulgesetz dauerte?
    • warum das KM die Statistik nicht für alle Schulen durchführen liess, obwohl das Schulgesetz seit 2020 in Kraft war?

    In Nachfragen von anderen Personen, warum es so lange dauert, wurde z. Bsp. angeführt, dass es in dieser Zeit ja eine neue Schulart (Gemeinschaftsschule) gegeben hat. (Meine Anmerkung: Und diese neue Schulart war sicherlich nicht im Pflichtenheft enthalten und wurde deshalb von den Programmierern nicht bearbeitet.)

    Um es klar zu stellen: Ich mache den Programmierern keinen Vorwurf. Das sind sicherlich sehr gut Programmierer. Allerdings programmieren sie nur, was ihnen per Pflichtenheft vorgeschrieben wird. Und für das Pflichenheft ist das KM zuständig.

    Dazu eine kleine Anekdote:
    Vor der Einführung von E-Stat habe ich mit einem Verantwortlichen (eventuell Programmierer) darüber gesprochen, dass in E-Stat jeweils Abfragen auftauchten, die aus eine Entscheidungsfrage (also Antwort Ja oder Nein) bestanden. Als mögliche Antwort-Auswahl wurden jedoch dem Benutzer die Optionen OK und Abbrechen angeboten. Als ich den Verantwortlichen darauf hinwies, erhielt ich als Antwort, dass dies so im Pflichenheft stehen würde und eine Änderung müsste zuerst verhandelt werden und würde auch wieder Geld kosten.

    Die Lösung wäre eine einfach Änderung eines einzigen Wertes, der an die Abfragemeldung gesendet wird, gewesen.
  • Projekt-Newsletter des KM etc.
    Nachfolgend finden Sie die vom KM herausgegebenen Projekt-Newsletter aus den Jahren 2005 bis 2007.
    Darin können Sie nachlesen, dass Schulkartei mehrere vom KM durchgeführte Tests erfolgreich bestanden hat.
    Auch ist der immer wieder angeführte Plan mit Ankündigungen, wann der Umstieg auf das Landesprogramm erfolgen wird, auch aus heutiger Sicht sehr interessant zu lesen.

    Projekt-Newsletter Nr 11    (13. Juli 2005)

    Projekt-Newsletter Nr 13    (21. Oktober 2005)
    • Erfolgreicher Pilottest von gp-Untis in Kooperation mit Schulkartei
    • Pilottest im beruflichen Bereich
    • SVSW-Umfrage: eingesetzte Schulverwaltungsprogramme

    Projekt-Newsletter Nr 14    (14. November 2005)
    • Ergebnisse des Pilottests im Detail

    Projekt-Newsletter Nr 15    (22. März 2006)
    • Beschaffung von Schulverwaltungsprogrammen (SVP)
    • Ergebnisse des Tests der E-Stat-Schnittstelle V 3.0
    • Ankündigung: Abgabe der Herbsstatistik im Herbst 2006

    Projekt-Newsletter Nr 16    (24. Mai 2006)
    • Einführung von ASD-BW
    • Künftige Anforderungstests mit anderen SVP neben SVP-BW
    • Ankündigung: Ab Herbst 2007 Abgabe der Daten zur amtlichen Schulstatistik ausschließlich mit ASD-BW

    Projekt-Newsletter Nr 17    (12. Juni 2006)

    Projekt-Newsletter Nr 18    (03. April 2007)
    • Projektplan
    • Ankündigung: Herbst 2009 ASD-BW/SVP-BW: amtliche Schulstatistik

    SVN-Infobrief Nr.19            (18. Juli 2007)
    • Projekt ASV


  • Was ist die Konsequenz, wenn es nur noch ASV-BW gibt?
    Stellen Sie sich einfach einmal vor, dass es nur noch eine Automarke ABC gibt.
    • Der Hersteller von ABC hätte keine Konkurrenz und damit auch keinen Druck, sein Produkt zu verbessern.
    • Der Hersteller bräuchte keine Rücksicht auf die Wünsche der Kunden zu nehmen.
    • Es gäbe nur noch Werkstätten für diese Automarke.
    • Andere Hersteller werden aus dem Markt gedrängt.

    Das lässt sich einfach auf Schulverwaltungsprogramme übertragen:
    • Der Hersteller des Schulverwaltungsprgrammes hätte keine Konkurrenz und damit auch keinen Druck, sein Produkt zu verbessern.
    • Der Hersteller bräuchte keine Rücksicht auf die Wünsche der Schulen zu nehmen.
    • Es gäbe keine Programmierung und Hotlines weiterer Schulverwaltungsprogramme.
    • Programmierer, Servicemitarbeiter und Vertriebsfirmen anderer Schulverwaltungsprogramme werden arbeitslos bzw. können nicht mehr eine Alternative zu ASV-BW bieten.
  • Warum es meiner Meinung nach nicht funktionieren kann
    Am Beispiel Statistik möchte ich hier darstellen, warum meiner Meinung nach es nicht funktionieren kann.

    1. Das KM entscheidet, welche Abfragen in der Herbststatistik erfolgen sollen. Diese Entscheidung fällt erfahrungsgemäß nicht immer so frühzeitig, dass die weiteren Schritte ohne Zeitdruck vollzogen werden können.
    2. Die neuen Anforderungen müssen vom KM in das Pflichtenheft für die Programmierung aufgenommen werden. Das dauert naturgemäß auch sein Zeit.
    3. Danach wird mit der Hersteller-Firma verhandelt, was die Neuerung kosten soll. Zeitfaktor?
    4. Erst nach Beendigung des Punktes 3 wird die neue Anforderung umgesetzt.

    Für SCHULKARTEI wurde jeweils nach Bekanntgabe der Anforderungen zur Statistik an der Programmierung gearbeitet. Die Schritte 2 und 3 gab es nicht. Der Hersteller der Software hatte ein eigenes Interesse an der Integration der aktuellen Statistik ins Programm -> Zufriedenheit der Schulen.

    Zur Verdeutlichung hier noch 2 Anekdoten:

    1. Ich wurde vor Jahren von einem Vertreter des KM gefragt, ob wir garantieren könnten, dass die Schulen im Frühjahr bereits die Version mit der für den Herbst bestimmten Statistik bekommen könnten. Die Antwort war ja, jedoch unter der Voraussetzung, dass das KM die Anforderungen dazu auch rechtzeitig zuvor bekanntgeben würde. Daraufhin tauchte diese Frage seitens des KM nie mehr auf.
    2. Als das Kosovo als Staat anerkannt wurde, wurde dieser neue Staat auch in der Herbststatistik abgefragt. Nur wurde der Wert für diesen Staat nicht rechtzeitig in die offizielle Werteliste aufgenommen. TRU-Soft hat diesen Wert eingefügt, damit die Schulen eine korrekte Statistik erstellen konnten.

    Das habe ich in den vielen Jahren gelernt:
    Nichts ist so beständig wie die Unbeständigkeit in der Schule.
    Es wird immer Neuerungen in der Schule geben, auf welche schnell reagiert werden muss, damit die Schulen ihre Hauptaufgabe erfüllen können.
    Und mit nur ASV-BW sehe ich hier Probleme.
  • Datenimport in ASV-BW
    Viele Schulen haben beim Umstieg auf ASV-BW sich an TRU-Soft gewandt und sich darüber beklagt, dass wichtige Daten beim Übertragen der Daten durch die ASV-BW-Mitarbeiter von Schulkartei nach ASV-BW nicht übertragen werden. Von Mitarbeitern, die ASV-BW an den Schulen einrichteten, wurde geäußert, dass Schulkartei es nicht erlaube, dass diese fehlenden Daten übertragen werden. Das ist schlicht nicht wahr! Es gibt und gab keine Vorkehrung in Schulkartei, dass bestimmte Daten nicht übertragen werden können. Das Programm, welches von den ASV-BW-Mitarbeitern benutzt wurde war schlicht und einfach nicht in der Lage, diese Daten einzulesen.

    ASV-BW bietet auch die Möglichkeit, Daten über eine vorgeschriebene Excel-Tabelle einzulesen. Schulkartei kann diese Excel-Tabelle erzeugen, so dass die Daten über diesem Weg einfach auf ASV-BW übertragen werden können. Das Problem hier ist jedoch gleich: es werden nicht alle Daten eingelesen. Damit mehr Daten eingelesen werden könnten, müsste die von ASV-BW vorgeschriebene Excel-Tabelle um diese fehlenden Spalten erweitert werden. Schulkartei könnte dann innerhalb weniger Tage auch diese neue, umfangreichere Excel-Tabelle erzeugen.

    Nachstehend finden Sie die E-Mails, welche ich an das IBBW gesandt habe; ebenso die Antworten darauf.




    Mail vom 11.02.2023:

    Sehr geehrter Herr Glutsch,

    in letzter Zeit häufen sich die Anfragen von Schulen, warum ASV-BW nicht mehr Daten als die Stammdaten aus Schulkartei einlesen kann.

    Meine Antwort bisher ist immer die: ASV-BW ist so programmiert, dass es eben nur diese Stammdaten einlesen kann, Schulkartei könnte diese Daten jedoch liefern.

    Konkret:
    In ASV-BW kann ja eine Excel-Tabelle mit Schülerdaten eingelesen werden. Diese Excel-Tabelle ist von Seiten ASV-BW vorgegeben: nur die dort vorgesehenen Daten können eingelesen werden.

    Meine Frage an Sie: Könnte diese Excel-Tabelle nicht auf weitere Datenfelder erweitert werden?
    Dabei denke ich z. Bsp. an folgende Daten:

    • Infektionsschutzgesetz
    • Klassensprecher, Mitglied der Schulkonferenz, etc.
    • Fremdsprachenfolge, Wahlpflichtfach, Wahlfach, Inklusion, etc.
    • Grundschulempfehlung
    • Schullaufbahn-Entscheidung in der GMS

    Ich bin gerne bereit, die genauen Datenfelder mit Ihnen abzustimmen.

    Falls diese Erweiterung in ASV-BW möglich wäre, könnten wir innerhalb weniger Tage dafür sorgen, dass Schulkartei die dazu notwendige Excel-Tabelle erzeugen kann. Dies wäre eine enorme Erleichterung für die Schulen.

    In diesem Zusammenhang habe ich noch eine zweite Anregung:
    Falls man die besagte Excel-Tabelle in ASV-BW einliest, werden bereits in ASV-BW vorhandene Schüler nicht mehr berücksichtigt.
    Meiner Meinung nach sollte hier ein Abgleich stattfinden: es könnten sich Daten geändert haben.

    Über eine positive Antwort würde ich mich freuen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ulrich Trutter



    Mail vom 22.03.2023:

    Sehr geehrter Herr Glutsch,

    am 11.02.2023 habe ich Ihnen die nachstehende Anfrage per Mail zukommen lassen.
    Da ich bis heute noch keine Antwort erhalten habe, möchte ich fragen, ob ich verloren gegangen bin.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ulrich Trutter



    Antwort-Mail vom 30.03.2023:

    Sehr geehrter Herr Trutter,
     
    vielen Dank für Ihre Anfrage zu ASV-BW. Herr Glutsch hat mir diese zuständigkeitshalber weitergeleitet.
     
    Um Ihre Anfrage genauer prüfen zu können (sowohl technisch als auch bspw. auf Aspekte des Datenschutzes) wäre es hilfreich, wenn Sie mir die organisatorischen und elektronisch abgebildeten Prozesse mitteilen, die aufgrund der fehlenden Importmöglichkeit in ASV-BW zu Mehraufwänden bei den Schulen führen. Anschließend können wir – gerne auch im dialog mit Ihnen - bewerten, inwieweit diese Prozesse durch eine Erweiterung der Importfunktion unterstützbar wären.
     
    Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an mich wenden.
      

    Christina Hähnle

     

    Freundliche Grüße

     


     
    Christina Hähnle
    Regierungsrätin
    Referentin / Referat 11 – Statistische Erhebungen und Auswertungen
    Heilbronner Straße 172
    70191 Stuttgart


    Telefonat vom 06.04.2023:

    Im Telefonat mit Frau Hähnle wurde mir eine schriftliche Antwort in Aussicht gestellt.
    Während des Gesprächs wurden folgende Gründe gegen die Erweiterung der Excel-Tabelle angeführt:

    • Datenschutz
    • Kosten
    • Rollout von ASV-BW ist beendet, deshalb keine Notwendigkeit

    Anmerkung:
    Warum der Datenschutz bei den zusätzlich angefragten Daten datenschutzrechtlich ein Problem sein sollten, ist mir nicht klar. Es werden ja bereits personen-bezogene Daten in der Excel-Tabelle gespeichert. Zumal die Daten ja innerhalb der Schule, eventuell sogar auf dem gleichen PC von einem Programm in das andere gebracht werden sollen.

  • Mögliche Lösungen
    Insgesamt sehe ich 2 mögliche Lösungen:

    1. Freigabe der Schnittstelle für die Statistik

    Im Bereich der Steuer gibt es schon seit vielen Jahren das Verfahren ELSTER. Damit kann jeder Softwarehersteller eine Software-Lösung in diesem Bereich anbieten. Er muss sich dafür nur an die vorgegebene Schnittstelle in ELSTER halten.
    Sofern es eine Schnittstelle zur Statistikabgabe (elektronische Statistik) gibt, könnte diese von Softwareherstellern, analog zu ELSTER, verwendet werden. Dafür müsste diese Schnittstelle jedoch veröffentlicht und nicht geheim gehalten werden.

    2. Excel-Tabelle erweitern

    Über die Erweiterung der Excel-Tabelle für den Import in ASV-BW könnte die Möglichkeit geschaffen werden, dass vor der Statistik die notwendigen Daten in ASV-BW eingelesen und dort für die Statistik verwendet werden.
    (siehe Abschnitt ist Datenimport in ASV-BW)
  • Unlauterer Wettbewerb?
    Im Zusammenhang mit dem Verankern von ASV-BW in das Schulgesetz kommt immer wieder die Frage auf, ob es sich dabei nicht um unlauteren Wettbewerb (Wettbewerbsgesetz) handelt.

    Die Antwort ist Nein, denn das Schulgesetz sieht ja explizit den Einsatz weiterer Software vor.

    Zitat aus Schulgesetz:
    Soweit für bestimmte Verwaltungsaufgaben in der Schulverwaltungssoftware ‚Amtliche Schulverwaltung Baden-Württemberg‘ keine Funktionalitäten bereit gestellt werden, ist insoweit auch die Nutzung anderer Software zulässig.